1. Vereinsordnung

Mitgliedsbeiträge


(1) Voller Mitgliedsbeitrag
Mitglieder, die an allen vom ESV angebotenen Sportarten (Volleyball, Fußball) teilnehmen, haben den vollen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

Dieser Beitrag beträgt monatlich/jährlich für

          • Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr               3,50 € / 42,00 €
          • Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr        2,50 € / 30,00 €
Derzeit wird nur Volleyball regelmäßig angeboten, damit halbiert sich der Beitrag.

(2) Anteilsmäßiger Mitgliedsbeitrag
Mitglieder, die nicht an allen Sportarten im ESV teilnehmen, zahlen nur einen anteilsmäßigen Mitgliedsbeitrag. Der Anteilsbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Sportarten, an denen das Mitglied teilnimmt.

(3) Ermäßigung
Für Mitglieder, für die der Mitgliedsbeitrag eine besondere Härte darstellen würde, kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag auf Antrag entsprechend reduzieren.

(4) Befreiung
Passive Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

(5) Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich und zum 31.01. des jeweiligen Jahres fällig. Bei Zahlungsverzug kommt monatlich 1,- € zum Mitgliedsbeitrag hinzu. In begründe-ten Einzelfällen kann beim Vorstand eine Verschiebung des Zahlungstermins be-antragt werden.
Der erste Mitgliedsbeitrag nach Eintritt in den ESV wird zum Ende des auf den Eintrittsmonat folgenden Monats fällig. Er ist für den Rest des Kalenderjahres zu entrichten.
Mitglieder, die ein halbes Jahr im Zahlungsverzug sind, dürfen erst dann wieder am Sport teilnehmen, wenn der Mitgliedsbeitrag entrichtet ist.
Mitglieder, die ein ganzes Jahr im Zahlungsverzug sind, können durch den Vor-stand vom Verein ausgeschlossen werden.


Beschlossen vom Vorstand

Eine druckbare Version unserer Vereinsordnung findest du hier:
Hier erfährst du alles über die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags.
1. Vereinsordnung 01-2011 A5.doc
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